Mehr Kummer

Achtung, jetzt kommt eine Vorverurteilung: Mal wieder ist ein Kollege auf einem Ego-Trip an die Borderline vor die Wand gelaufen. Der an namhafter Journalistenschule ausgebildete und nun weiter studierende freie Journalist hatte zahlreiche launige Service-Geschichtchen bei namhaften Medien unterbringen können. Jetzt steht die Arbeitsweise des emsigen und noch nicht so ganz alten Kollegen in Frage.

Es steht der Vorwurf im Raum, Sebastian W. habe Zitate erfunden oder falsch zugeschrieben. Über das Gewerkschafts-Zentralorgan „Journalist“, das den Fall mit einer hastig veröffentlichten Meldung ins Rollen brachte, regt sich der Gralshüter des deutschen Qualitätsjournalismus und in der Blogosphäre beliebte Erbsenzähler Stefan Niggemeier auf. Zu Recht, wie ich einräumen muss – auch wenn sich Niggemeier zunächst schützend vor einen Autor stellt, der mal fürs Bild-Blog geschrieben hat. Was das DJV-Blättchen und die Journalistendarsteller bei „Meedia“ in der Sache „Sebastian W.“ abgezogen haben, ist mit „unterirdisch“ nur unzureichend beschrieben.

Trotz aller Empörung darüber legen die bisher bekannten Fakten den Verdacht doch ziemlich nahe, dass sich der begabte Nachwuchskollege einige seiner Expertenstatements aus anderen Quellen besorgt und sie erfundenen Personen zugeschrieben hat. Die entsprechenden Indizien hat Niggemeier selbst in seinem Blog zusammengetragen. Einen Überblick über die nicht vollständige Faktenlage des Falles, der auf Initiative zweier Verlage auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt, versucht das Medium-Magazin.

Der so in Verdacht geratene Kollege, der nun fast eine Woche Zeit hatte, sich dazu zu äußern, hat das bisher nicht getan, inzwischen aber Rechtsanwälte eingeschaltet und lässt diese auf seiner Website dementieren: „Unser Mandant hat keine Zitate erfunden oder gefälscht“. W. erklärt, er selbst sei von einem angeblichen Kölner Anwalt namens Carsten Penkella, der sich als Experte angeboten habe, getäuscht worden.

Das erklärt nicht, was mit den anderen angeblichen Experten ist, die er zitiert haben will, deren Existenz bisher aber nicht nachgewiesen ist. Der oft verqueren Logik von Juristen folgend kann das Dementi zudem auch so gelesen werden, dass er die Zitate nicht gefälscht hat, weil sie ja tatsächlich so gefallen sind – nur in einem anderen Zusammenhang, von anderen Experten, gegenüber anderen Journalisten. Doch selbst wenn man den Rechtsverdrehern folgen möchte, bleibt das ein Verstoß gegen das erste Gebot des Journalismus: Wahrhaftigkeit.

Die bisherige Arbeit des Kollegen wirft darüber hinaus weitere Fragen auf: Wer sich mit redaktionellen Abläufen und dem Arbeitsverhältnis von Redakteuren und Freien ein bisschen auskennt, muss sich fragen, wo die Kontrolle geblieben ist. Wenn der ominöse Rechtsanwalt an W. herangetreten ist, warum hat er ihn dann nicht abgeklopft, wie es sein Job verlangt? Und was ist mit dem Fact-Checking in den Redaktionen der sogenannten Qualitätsmedien, die Spiegel und Welt ja auch online sein wollen? Zudem hat W. über ein Unternehmen geschrieben, für das er mal als Pressesprecher aufgetreten ist, und zitiert dessen Geschäftsführer. War das dem Auftraggeber klar? Warum wurde es dem Leser nicht transparent gemacht?

Für mich stellt sich der Fall inzwischen so dar: W. ist bei seinem Ausflug an die Borderline Ende vergangenen Jahres von den Kollegen bei Welt und/oder Spiegel erwischt worden. Die von Meedia veröffentlichte Pressemitteilung des angeblichen Kölner Juristen datiert vom März 2009 und soll W.’s Version der Geschichte offenbar untermauern. Die darauf angegebene E-Mail-Adresse gibt es laut Angaben des Providers gegenüber der Staatsanwaltschaft allerdings erst seit November 2009. Im Dezember hatten dann sowohl der Spiegel als auch die Welt Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt, um die Identität des vermeintlichen Experten zu enthüllen.

Stichworte für die weitere Lektüre: Stephen Glass, The New Republic

4 Antworten

  1. was ich ja interessant finde, ist dass der betreiber von der seite, für die W. pressesprecher ist (war?), und der im merkur-artikel zitiert wird Pankalla heißt und anwalt ist, während der mutmaßliche hochstapler Penkalla heißt und ebenfalls anwalt ist. seltsamer zufall, diese namensgleichheit. oder ist W. seinem eigenen chef aufgesessen? oder gab es diesen auch nie? fragen über fragen.

  2. Das Strafrecht greift hier nicht. Was soll der junge Journalist denn verbrochen haben? Wem hat er denn geschadet?

  3. Wer redet denn von Strafrecht?

  4. Der Fall Sebastian W. – eine Linksammlung…

    #dikas (Das ist kein Aprilscherz.) Es ist der 26. März 2010. In meinem Posteingang blinkt plötzlich eine E-Mail, die ich unter gar keinen Umständen erwartet hätte. Ein Link, ein „macht euch selbst davon ein Bild“. In die gähnende Leere des Freitagabe…

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